Arbeitsrecht ·

Kündigung erhalten? Das müssen Sie jetzt tun

Die 3-Wochen-Frist im Kündigungsschutz ist gnadenlos. Erfahren Sie, wie Sie Ihre Rechte und Abfindungsansprüche sichern.

Die wichtigste Frist: 3 Wochen

Nach Erhalt einer schriftlichen Kündigung beginnt die Zeit zu laufen. Sie haben exakt drei Wochen Zeit, um beim zuständigen Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Verpassen Sie diese Frist, gilt die Kündigung als von Anfang an rechtswirksam – unabhängig davon, wie fehlerhaft sie eigentlich war.

Prüfung der Kündigungsgründe

Oft sind Kündigungen sozial ungerechtfertigt. Im Rahmen einer Klage prüfen wir, ob betriebsbedingte Gründe vorliegen (Sozialauswahl), ob Ihnen ein Fehlverhalten vorgeworfen wird oder ob die Kündigung aus personenbedingten Gründen (z.B. Krankheit) erfolgte. In den meisten Fällen lässt sich im Rahmen eines Vergleichs eine attraktive Abfindung aushandeln.

Was wir für Sie tun

Wir übernehmen die Kommunikation mit Ihrem Arbeitgeber und der Rechtschutzversicherung. Unser Ziel ist es, entweder Ihren Arbeitsplatz zu erhalten oder die maximal mögliche Abfindung für Sie durchzusetzen.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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