Fachanwalt für Strafrecht in Mühlacker Strafrecht

Vorladung erhalten? Schweigen. Anrufen.

Verteidigung vom Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung. Durch den Fachanwalt für Strafrecht.

Unsere Leistungen

Ihre Verteidigung ist unser Auftrag.

Im Strafrecht steht oft die Existenz auf dem Spiel. Wir verteidigen Sie engagiert vom Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung.

Ermittlungsverfahren

Akteneinsicht und frühzeitige Weichenstellung zur Einstellung.

Hauptverhandlung

Präsenz und strategische Verteidigung vor Gericht.

Jugendstrafrecht

Besondere Verteidigung unter Berücksichtigung des Erziehungsgedankens.

Themen

Dabei beraten wir Sie

  • 01Vorladung & Ermittlungsverfahren
  • 02Durchsuchung & Beschlagnahme
  • 03Strafbefehl
  • 04Betäubungsmittelgesetz
  • 05Steuerstrafrecht
  • 06Fahrerflucht, Fahren ohne Fahrerlaubnis & Gefährdung des Straßenverkehrs
  • 07Waffengesetz
Häufige Fragen

Was Sie wissen müssen.

Ich habe eine Vorladung der Polizei erhalten – muss ich hingehen?
Als Beschuldigter müssen Sie bei der Polizei nicht erscheinen und nicht aussagen. Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch und kontaktieren Sie zuerst einen Verteidiger.
Was tun gegen einen Strafbefehl?
Gegen einen Strafbefehl kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Verstreicht die Frist, wird er rechtskräftig wie ein Urteil.
Wann bekomme ich Akteneinsicht?
Akteneinsicht erhält Ihr Verteidiger. Erst mit Kenntnis der Akte lässt sich eine fundierte Verteidigungsstrategie entwickeln.

Allgemeine Informationen – ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Weitere Rechtsgebiete

Weitere Mandate, die wir führen

Rufen Sie an.

07041 / 95 03-0

Schildern Sie Ihren Fall. Sie erhalten eine klare Einschätzung – was möglich ist, was es kostet, was jetzt zu tun ist.

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