Anwalt für Verkehrsrecht in Mühlacker Verkehrsrecht

Unfall? Wir regulieren. Vollständig.

Schadensersatz, Schmerzensgeld, Nutzungsausfall. Bei unverschuldetem Unfall zahlt in der Regel die Gegenseite auch Ihren Anwalt.

Unsere Leistungen

Rechtssicher im Straßenverkehr.

Nach einem Verkehrsunfall sollten Sie die Regulierung nicht der Versicherung überlassen. Wir setzen Ihre Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz durch.

Unfallregulierung

Abwicklung aller Sach- und Personenschäden.

Bußgeldverfahren

Verteidigung bei Geschwindigkeitsverstößen und Rotlichtvergehen.

Führerscheinrecht

Beratung bei Entzug der Fahrerlaubnis und MPU.

Themen

Dabei beraten wir Sie

  • 01Schadensregulierung nach unverschuldetem Autounfall
  • 02Schmerzensgeld
  • 03Nutzungsausfallentschädigung
  • 04Schadensabwicklung mit Versicherungen
  • 05Wertminderung & Gutachterkosten
Häufige Fragen

Was Sie wissen müssen.

Wer zahlt meinen Anwalt nach einem unverschuldeten Unfall?
Bei unverschuldetem Unfall muss in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung auch Ihre Anwaltskosten tragen.
Muss ich den Gutachter der Versicherung akzeptieren?
Nein. Als Geschädigter dürfen Sie grundsätzlich einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen beauftragen.
Was kann ich alles verlangen?
Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten, Wertminderung, Nutzungsausfall, Gutachterkosten, Schmerzensgeld und weitere Schäden. Wir setzen alles vollständig durch.

Allgemeine Informationen – ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Weitere Rechtsgebiete

Weitere Mandate, die wir führen

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07041 / 95 03-0

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