Erbrecht ·

Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung

Wer entscheidet für Sie, wenn Sie es nicht mehr können? Ein Schicksalsschlag kann jeden treffen – Vorsorge ist keine Frage des Alters.

Vermeidung staatlicher Betreuung

Viele Menschen glauben fälschlicherweise, dass im Ernstfall automatisch der Ehepartner oder die Kinder alle Entscheidungen treffen dürfen. Das ist ein Irrtum. Ohne wirksame Vollmacht bestellt das Gericht einen gesetzlichen Betreuer – oft eine fremde Person.

Unterschied zwischen den Dokumenten

Die Vorsorgevollmacht regelt rechtliche und finanzielle Angelegenheiten (Bankgeschäfte, Verträge). Die Patientenverfügung hingegen legt fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie in bestimmten Situationen wünschen oder ablehnen. Beides zusammen bildet einen lückenlosen Schutz für Ihre Selbstbestimmung.

Unsere Beratung

Wir erstellen individuell auf Ihre Lebenssituation zugeschnittene Dokumente, die rechtssicher formuliert sind und im Notfall keine Interpretationsspielräume lassen.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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